Damit Ihr Tipp ein echter Tipp ist, der nach erfolgreichem Verkauf der Immobilie zu Ihrer Provision führt, müssen folgende Punkte berücksichtigt werden:
1. Als Tipp erhalten wir von Ihnen die Objektanschrift, sowie die Kontaktdaten des Eigentümers, von dem Sie die Zustimmung zur Weitergabe der Daten eingeholt haben.
2. Natürlich nehmen wir Ihren Tipp auch gern diskret und anonym auf so dass wir Ihren Namen nicht weiterg weitergeben. aujf jeden Fall erhalten Sie im Erfolgsfall (nach Verkauf des Objektes) von uns 10% der Netto-Vermittlungsprovision (ohne MwSt.).
3. Das Haus, die Wohnung oder das Grundstück ist uns noch nicht bekannt und befindet sich in unserem Tätigkeitsgebiet.
4. Das Objekt wird noch nicht öffentlich zum Verkauf angeboten (z.B. Internet, Zeitung, anderer Makler...)
5. Sie sind weder der Eigentümer der Immobilie und auch nicht dessen Ehe- oder Lebenspartner. - Sie dürfen jedoch mit dem Eigentümer bekannt, befreundet oder verwandt sein!
6. Der Immobilieneigentümer erteilt LATA-Immobilien einen qualifizierten Makler-Alleinauftrag.
7. Nach erfolgreichem Verkauf (notarieller Beurkundung) und nach eingang der vollständigen Maklerprovison, erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen Ihre Tippgeber-Provision.
Rechtslage
Die Akquise ist wettbewerbswidrig, wenn diese durch Belästigung (§ 7 Abs. 1 UWG) oder in aggressiver Weise erfolgt (§§ 4 Nr. 1; 3, 5 UWG). Auch zu vermeiden ist Kaltakquise durch unaufgeforderte Anrufe (§ 7 Abs. 2 UWG) oder Täuschung (§§ 3, 5; 4 Nr. 3 UWG). Persönliche Daten dürfen nur mit Einwilligung des Betroffenen weitergegeben werden (§ 28 Abs. 3 Bundesdatenschutzgesetz).
Ablehnung: LATA-Immobilien behält sich das Recht vor, Immobilienobjekte, Eigentümer oder Tippgeber abzulehnen.
Rechtsweg: Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Zahlung der Maklercourtage: Wenn die Maklercourtage nicht gezahlt wird, erfolgt keine Auszahlung der Tippgeber-Provision.
Erster Tippgeber: Bei mehreren Tipps zu demselben Objekt erhält nur der erste Tippgeber die Provision.
Steuern: Die Tippgeberprovision ist als sonstige Einnahnen zu versteuern. Der Steuerfreibetrag beträgt 256 €, alles darüber hinaus muss versteuert werden.
© Lata Immobilien & Wohnberatung 2025
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